Hinweisgebersystem

In unserem Hinweisgebersystem können Sie einfach und auf Wunsch anonym Bedenken äußern, wenn Sie Gesetzesverstöße, Fehlverhalten oder andere Verdachtsmomente feststellen, die unserem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern schaden könnten.

Was kann konkret gemeldet werden? Sie können das Meldesystem nutzen, um Gesetzesverstöße zu melden. Einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Belästigung oder Diskriminierung, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, schweren Umweltschäden oder Interessenskonflikten.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem NICHT für vorsätzlich falsche oder grob fahrlässige Falschmeldungen benutzt werden darf. Die Folge wären nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern ebenfalls Schadensersatzansprüche und Bußgelder.

Jede Meldung wird streng vertraulich von uns behandelt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter „Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem“.

 

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